JuanCarlos80's Comments
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| 155474895 | over 1 year ago | Da passt sowieso was nicht, weil an den nach Südost abzweigenden Armen von der Hauptzufahrt der Großenbroder Straße seltsame Schilder zu finden sind (kann man bei GStreetview gut sehen). Ich habe die Stadt bereits deswegen angeschrieben; mal sehen, ob ich Antwort erhalte. Besagte Arme sind im Kataster als öffentliche Zuwegungen in Form von benummerten Grundstücken eingetragen (kannst du hier ja selber im NRW Liegenschaftskataster sehen), was für Zufahrtsstraßen spricht. Zumindest ist das meine Interpretation des Kartenmaterials. Die Großenbroder ist wegen der Anfrage an die Stadt bei mir auf Wiedervorlage. Spätestens, wenn sich das mit der Beschilderung geklärt hat, werde ich da noch einmal drangehen. Aber ein Verkehrsberuhigter Bereich ist das ganze mangels Beschilderung definitiv nicht. |
| 148307090 | over 1 year ago | Meines Erachtens ist es korrekt beschildert, denn die VB-Schilder stehen wie eingetragen. Die Holzpoller sehen tatsächlich wie Grünflächenschutzpoller aus. Sie befinden sich ja neben den Bäumen (Baumscheibenschutz) und am südlichen Ende des Grünstreifens. Mit der Verkehrsflächeneinordnung haben sie nichts zu tun. |
| 148307090 | over 1 year ago | Hi! Die Poller habe ich dieses und letztes Jahr nicht mehr in ihren Löchern (es gibt derlei weitere an der Freiligrathstraße) gesehen. Da es meine Pendelstrecke ist, gehe ich davon aus, dass sie (auch infolge des NRW-Pollererlasses) nicht mehr installiert werden. Da die Pflasterung mit dem restlichen Verkehrsberuhigten Bereich identisch ist, und die Beschilderung nichts anderes andeutet, ist der Wall kanalseitig damit auch VB. |
| 153649959 | over 1 year ago | Ich war noch einmal da. Die Einbahnstraßenregelung des Lenstruper Wegs wird an der Kreuzung Strangweg/Schönemarker Weg nicht wiederholt in Richtung Norden. Die Umleitung Richtung Detmold erfolgt per Einbahnstraßenregelung auf dem Schönemarker Weg |
| 152272771 | over 1 year ago | Ich war heute morgen zu der Baustelle hingefahren. Es gibt im Moment keine Möglichkeit, auf die Straße zu gelangen. Von der Asemisser Hauptstraße aus ist direkt hinter der Tankstellenzufahrt eine Vollsperrung eingerichtet - kein Durchkommen. Die von Detmold kommenden Autos, die nun über den südlichen Strang der Neubaustrecke geleitet werden, kommen wie eingetragen erst an der Rollkrugkreuzung wieder auf die alte Strecke. Rad- und Fußverkehr können mglw. über Schleichwege zur alten B66 gelangen, aber offiziell ist diese Strecke im Moment unerreichbar. Wenn ich es richtig verstanden habe, wird der Radweg nach Fertigstellung hier entlanggeführt, daher nur access=no |
| 138850996 | over 1 year ago | *lachsmiley* natürlich vom Schild abgeschrieben. Die Anführungszeichen fehlen. |
| 151469378 | over 1 year ago | |
| 149892446 | over 1 year ago | Du fragst nach einer belastbaren Quelle, die die 5-Meter-Regelung rechtlich definiert. Die Quelle sind die VwV-StVO (Zu § 9, Nr. 8: "Der Radverkehr fährt nicht mehr neben der Fahrbahn, wenn ein Radweg erheblich (ca. 5 m) von der Straße abgesetzt ist."). Die bloße "Existenz der Zeichen 237, 240 und 241" ist eine notwendige, aber kein hinreichende Voraussetzung für eine Benutzungspflicht. Die Zeichen 237, 240 und 241 werden auch verwendet für Wege, die abseits von Fahrbahnen geführt werden, als Hinweis auf die Benutzungserlaubnis mit Fahrrädern. Sie stellen in dem Fall ein grundsätzliches Benutzungsverbot für andere Verkehrsarten dar. (ich paraphrasiere hier die Wikipedia: "Radverkehrsanlage#Ausnahmen von der Benutzungspflicht") Es ist also der wesentliche Knackpunkt der Angelegenheit, ob der beschilderte Radweg abseits der Fahrbahn geführt wird oder nicht, um zu bestimmen, ob mit der Beschilderung eine Benutzungspflicht bzw. ein Fahrbahnbenutzungsverbot einhergeht, d.h. ein use_sidepath legitimiert. Wenn die Benutzungspflicht eines Radwegs in der "freien Wildbahn" schon an der Prüfung, ob er konsequent unter 5 m neben einer Fahrbahn geführt wird, scheitert, dann ist eine Diskussion, ob da use_sidepath zu setzen ist, gegenstandslos. Das ist die Rechtslage. Ich weiß nicht, warum du auf den Vorwurf (ich raffe das etwas) des "willkürlichen Fahrrad-Aktivisten" mit "extrem subjektiven Einschätzung" (vs. "objektive Fakten") zurückgreifst. Ich empfinde es als ehrabschneidend. Wie wackelig ist deine Argumentation, dass du auf persönliche Angriffe zurückgreifen musst? |
| 149892446 | over 1 year ago | Das googlebare Stichwort ist "straßenbegleitend", falls du das anderswo nachlesen möchtest. |
| 149892446 | over 1 year ago | Korrektur: "Fuß- und Radverkehr vorbehaltenen" |
| 149892446 | over 1 year ago | In diesem Fall habe ich es nach Ortsbegehung bzw. -befahrung gemacht. Der Radweg ist in weiten Teilen von der Fahrbahn weiter weg als 5 m. Die Beschilderung mit Zeichen 240 weist damit keinen benutzungspflichtigen Radweg, sondern einen dem Fuß- und Radweg vorbehaltenen Weg aus, unabhängig von etwaigen parallel verlaufenden Straßen/Wegen. Es gibt für die Vilsendorfer. schlicht keinen sidepath zu usen. |
| 149850826 | over 1 year ago | Bezugnehmend auf deinen Beitrag in der Mailingliste:
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| 149850826 | over 1 year ago | Hi, bis Mitte Mai (mind.), laut diesem Artikel:
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| 144837278 | almost 2 years ago | Inzwischen habe ich Antwort von der Stadt. Die eine Kleingartenanlage wird nicht über einen Verein betrieben, sprich: Es ist anscheinend kein Stadtland, was da für Kleingärtnerei verwendet wird. Da sieht die Stadt keine Handhabe. Bei der anderen hat sie den Verein auf meine Beschwerde hin angeschrieben und (vermutlich) um Nachbesserung gebeten. Ich behalte das im Auge. |
| 145106057 | about 2 years ago | Hier ein Bild von der Location.
Natürlich wird es von Service-Vehikeln genutzt, aber es ist sicher keine öffentliche Zufahrtsstraße. |
| 144837278 | about 2 years ago | Hi,
Soweit ich das recherchieren konnte, sind besagte Kleingartenanlagen alle von der Stadt gepachtet (über die Vereine), d.h. das Recht müsste eigentlich gelten. |
| 144362166 | about 2 years ago | Hi,
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| 143754771 | about 2 years ago | Hi,
Bspw. Weg 466488913 führt zu zwei Grundstücken. Zu der Zufahrtsstraße des Parkplatzes way/27716882 : es gilt Satz 2 auf
Korrigier' mich gerne (ich habe es bzgl. mancher der Straßen gerade auch gemacht), aber so habe ich es verstanden. j. |
| 139614165 | over 2 years ago | service roads:
"Ist der Weg breiter (1,5- bis knapp zweispurig) und führt zu mehreren Zielen, sollte er besser als normale Freilandstraße highway=unclassified markiert werden" (ebd.)
Das Zufahrtsstraßen die Namen der vorbeilaufenden Hauptstraßen erhalten, sehe ich überall, z.B. direkt westlich des diskutierten Ausschnitts an der Weserstraße (Zufahrt Nr 50, 52, 54). |
| 139043174 | over 2 years ago | Ich habe versucht, nur die permanenten Pools zu mappen. Nimm die Fälle, bei denen du Zweifel hast, gerne wieder raus. Die Luftbilder lassen sich ja nicht immer zu 100% korrekt interpretieren. |