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Changeset When Comment
74080545 over 6 years ago

This changeset has been completely reverted. Please discuss any errors at borders first in the forum or on the mailing list. You have destroyed massive administrative boundaries with the deletion.

Dieses Changeset wurde komplett zurückgesetzt. Bitte disskutiere eventuelle Fehler an Grenzen zuerst im Forum oder auf der Mailingliste. Du hast mit der Löschung massiv adminisatrative Grenzen zerstört.

See https://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?pid=761267#p761267 for more details

74083096 over 6 years ago

This changeset has been completely reverted. Please discuss any errors at borders first in the forum or on the mailing list. You have destroyed massive administrative boundaries with the deletion.

Dieses Changeset wurde komplett zurückgesetzt. Bitte disskutiere eventuelle Fehler an Grenzen zuerst im Forum oder auf der Mailingliste. Du hast mit der Löschung massiv adminisatrative Grenzen zerstört.

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74078293 over 6 years ago

Hei, revertest du das gleich? Ansonsten setze ich mich in 10 Minuten hin..?

Sven

71744367 over 6 years ago

Hei. Danke. Aber bitte unbedingt beachten: BrandenburgViewer darf nicht genutzt werden. Es gibt keine Lizenzfreigabe.
Sven

73457968 over 6 years ago

Hei Olaf,

Danke,

Daten nachgepflegt, Ergebnis: siehe Link im Ausgangsbeitrag.

Viele Grüße,

Sven

73614590 over 6 years ago

Hei,

willkommen bei OSM... du fängst gleich mit JOSM an, das ist sehr gut. Dazu auch gleich eine kleine Bitte: Mit der Taste "Q" kannst du Geometrien quadratisch machen. Dann sehen die Gebäude gleich viel ansehnlicher aus :)

Josm bietet einiges an Erweiterungen, z.B. sollte nicht fehlten utilsplugin2, OpeningHoursEditor und HouseNumberTaggingTool

du kannst auch mal bei den Kartensilen und Vorlagen stöbern...

Wenn du Fragen hast, immer her damit...
Ich kann auch das Forum empfehlen, da wird einem immer geholfen. (Achtung, die ersten drei Beiträge müssen dort von der Moderation greigegeben werden.

https://forum.openstreetmap.org/viewforum.php?id=14

viele Grüße,

Sven

73457968 over 6 years ago

Hei, och, das ist schade... bei meinen punktuellen Neuerfassungen hatte ich als note zuminestens die Nummern geschrieben, auf die die Zusatzschilder zeigen, also z.B. rcn_ref=53 und note=zeigt auf 51 nach Norden, 54 nach Westen, 52 nach Süden... (fiktives Beispiel) das würde mir helfen...

Sven

73457968 over 6 years ago

Hei,

kannst du noch mal bitte mit dazu schreiben, auf wieviel Knotenpunkte gezeigt wird, welche es sind und in welche Richtung? Das hift dann bei den Routenabschnitten...

Die Abfrage http://overpass-turbo.eu/s/LBL zeigt den Erfassungsstand.

Danke,

Sven

66767946 over 6 years ago

Sehr gut!

66767946 over 6 years ago

Ja, Das war eines von extrem vielen seltsamen und eigensinnigen Erfassungen entgegen der Standards von ulamm, die oft nicht nachweisbar oder aus zweifelfaften Quellen stammten. Normalerweise müssen alle Edits von ihm revertet werden... siehe auch:
osm.org/user_blocks/2925
Sven

73227896 over 6 years ago

Hei,

Danke für die Punkte,

kannst du sagen wieviele Zielknoten jeweils hier abgehen?

Sven

73178644 over 6 years ago

Hei,

ich musste dieses CS reverten. Im Ergebnis waren jede Menge Objekte verschoben und verursachten massive Geometriefehler. Leider ging es nicht anders... Sorry.
changeset/73223626#map=14/51.5096/14.6843&layers=N

73100258 over 6 years ago

erledigt... Dann morgen wieder... Ich muß ins Bett..

73100258 over 6 years ago

Meine persönliche Endkonsequenz der Erörterung hier:

Du musst zugeben, daß zu mindestens wir auf einer recht guten Basis geblieben sind.

Im Ergebnis des von dir genannten Staatsvertrages, der wohl von einer der Vertragsparteien nicht ratifiziert wurde, ist zu vermuten, daß dieser Staatsvertrag derzeit als "nicht in Kraft getreten" zu betrachten sein dürfte und darüberhinaus in Ermangelung von öffentlich-rechtlicher Transparenz in den Ergebnissen nicht überprüfbar zu sein scheint.
Die Folgen hatte ich bereits genannt: Es bleiben wohl zunächst die ursprünglichen Rechtsverordnungen der Länder in Kraft mit all ihren Angaben.

Um Konkret für eine vorläufige Lösung(!!!) zu werden:
Mein Favorit in der verfahren Kiste ist zunächst der Tagging-Vorschlag von chris66: https://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?pid=757912#p757912 und zwingend verbunden mit einer entsprechenden Erläuterung als description=*, ggf. auch eine Wikiseite mir Darstellung der unklaren Situation.

Die von Wulf4096 ins Spiel gebrachte Anregung
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Mag das jemand per Transparenzanfrage über fragdenstaat.de tun? Dann hat man die Quelle online und jeder kann sie einsehen.
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sollte auf jeden Fall gemacht werden, verbunden mit der Frage, ob das Ganze Rechstwirksam ist oder nicht. (Danke an Wulf4096 dafür!) Ergänzend kann das mit gut konkretisierten Fragen von einer der Landtagsparteien als "Kleine Anfrage" an den Landtag hinterlegt werden (Solche Anfragen zeigen sehr gerne gute Wirkung!), wenn jemand entsprechende Kontakte zu seinem Landtagsabgeordneten in einem der beteiligten Bundesländer hat, möge er bitte aktiv werden; Die genauen Fragen können dann ja im Vorfeld noch mal erörtert werden. (Ich weiß nicht, ob das bei Euch mit der "Kleinen Anfrage" so heißt). Da muß aber auf jeden Fall geantwortet werden und man bekommt entsprechende Ausagen.

Lösungsfindende Grüße...

73100258 over 6 years ago

OT: mangels verwendbarer Quellen sind deshalb viele Naturparke in Brandenburg nicht erfasst, Grenzen sind hier aber gut definiert.

Dein Eifel-Beispiel entspricht in etwa meinem Elbe-Beispiel. Die Krux ist, daß die einzelnen Teil-Schutzgebiete trotzdem weiterhin auf Landesgesetzgebungen basieren und diese bezogen auf das Bundesland ihre eigenen Namen haben. Das ist bei deinem Eifel-Beispiel so, als auch bei meinem Elbe-Beispiel und ich denke anderswo auch.
Was in solchen Beispielen in meinen Augen fehlt ist eine Erfassungsart, daß solche "Teilnaturparke" oder "Teilbiosphärenreservate" eine Gesamtheit repräsentieren...
Das löst nun aber nicht die Frage, ob der von dir genannte Staatsvertrag (der von einer Partei wohl nicht ratifiziert wurde) trotzdem rechtsgültig ist oder nicht.

73100258 over 6 years ago

Nachfrage: redest du vom Odenwald, oder vom Spessart, da du in deinem einen Kommentar plötzlich Odenwald geschrieben hast??

Ungeachtet dessen:
Dann wäre die Frage, ob der Staatsvertrag überhaupt seine Gültigkeit entfaltet... Ich meine Nein, bin aber kein Jurist. In der Folge wären dann aber zunächst alles, was die Vertragspartner in dem Vertrag vereinbart haben solange Null und Nichtig, bis der Staatsvertrag von allen Vertragspartnern ratifiziert wurde.
Das heißt wiederum, die bis dahin gültigen Rechtsverordnungen gelten weiter, eben jene, die du selbst verlink hast: für den Spessart: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayNParkV1982_614 . Das würde für mich auch die Nichtänderung der Verordnung des Naturparkes erklären, also in dem Fall die darin festgelegte Namensbezeichnung.

Allgemein und überhaupt: bei solchen speziellen Dingen wäre ich selbst äußerst vorsichtig mit dem Einpflegen der Daten, erst recht, wenn das nicht wirklich von Dritten verifiziert werden kann. Kurz: ich persönlich hätte es (trotz eines möglichen internen Wissens) nicht erfasst.

73100258 over 6 years ago

Staatsvertrag mit wem? Von wann? Ein Staatsvertrag regelt in dem Fall Dinge zwischen zwei Bundesländern, nicht die (einseitige?) Aufhebung von Rechtsverodnungen.

Dazu wäre ein getrennter juristischer Akt nötig, als Folge des Staatsvertrages.

Wer er angeblich aufgehoben wurde, warum ist er dann noch in OSM?

Wenn der nun aber nicht augehoben wurde, sondern nur geändert, müssen (nach meinem Verständnis) in der öffentlich einsehbaren Fassung des entsprechenden Naturparkes die Änderungen (in dem Fall aufgrund des Staatsvertrages) eingearbeitet sein, mit einem Hinweis wie "zuletzt geändert durch Staatsvertrag xy von dann und dann"

Darum gilt meine Frage weiterhin...

Ach ja: du nennst hier plötzlich den Odenwald...und der Spessart?

73100258 over 6 years ago

Nochmal zu mitmeißeln: Nenne bitte die Rechsverordnung mit der der Naturpark aufgehoben wurde. Solche Gebiete können nur durch die Bundesländer per Rechtsverordnung oder Gesetz ausgewiesen, geändert oder wieder aufgehoben werden. Das ist doch nicht so schwer, die entsprechende Quelle zu benennen!!

73100258 over 6 years ago

Dann präsentiere bitte die aktuelle Quelle, aus der deine Sichtweise hervorgeht...
Da der Rechtszustand und die Ausweisung eines Naturparks zunächst Ländersache ist, muß es deiner Sichtweise entprechend eine Rechtsverordnung geben, die das regelt und aus der der Name hervorgeht! Das ist zunächst maßgebend, nichts weiter!

Beispiel Elbe: Es gibt u.a. das Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue: https://www.elbtalaue.niedersachsen.de/startseite/
und in Brandenburg Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe - Brandenburg https://bravors.brandenburg.de/de/verwaltungsvorschriften-216573...
in anderen Bundesländern haben die Biosphärenreservat wiederum eigene Namen... Die dahinter stehenden Rechtsverordnungen sind aktuell und unter Garantie nicht veraltet... Die "Quellen" des Bundes findet hier aber nur das Gesamtkonstrukt , welches als Biosphärenreservat "Flusslandschaft Elbe" dargestellt wird...
BfN-Daten sind gerne mal mit Vorsicht zu genießen.

73105767 over 6 years ago

Aber die Radwege werden von der Beschilderung her über diesen Weg gefüht? Manchmal sind da ja auch schon Erfassungsfehler... Aber wenn der Radweg da entlang geführt wird, ist bicycle=no falsch... mit bicycle=dismount könnte ich leben... Das sagt ja aus, daß man schieben muß/ sollte...
Ungeachtet dessen fehlt aber definitiv . barrier=cycle_barrier. Dieses hab ich nachgetragen; sieht man gut bei Esri Clarity

Sven