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113935965 about 4 years ago

Sehr geehrte Damen und Herren der Unteren Naturschutzbehörde,
bitte löschen Sie keine Wege, wenn diese vor Ort physisch vorhanden sind und sogar und Luftbildern erkennbar sind. OSM bildet die Realität ab, dazu gehören auch Trampelpfade und Wege, die nicht betreten werden dürfen. Gelöschte Wege werden sowieso schnell wieder neu eingetragen, entweder vom Luftbild oder wenn man ihn vor Ort deutlich erkennen und mit einem GPS-Gerät ablaufen kann.
Das Löschen ist kein geeignetes Mittel der Besucherlenkung in Natuschutzgebieten. Für Betretungsrechte, Wegegebote oder -verbote gibt es in OSM geeignete Tagging-Schemata.
Wenn Sie das Betreten vor Ort verhindern möchten, sorgen Sie bitte vor Ort für geeignete Maßnahmen, angefangen bei entsprechender Beschilderung bis hin zu wirksamen Verbau der Zugänge.

113935772 about 4 years ago

Sehr geehrte Damen und Herren der Unteren Naturschutzbehörde,
bitte löschen Sie keine Wege, wenn diese vor Ort physisch vorhanden sind und sogar und Luftbildern erkennbar sind. OSM bildet die Realität ab, dazu gehören auch Trampelpfade und Wege, die nicht betreten werden dürfen. Gelöschte Wege werden sowieso schnell wieder neu eingetragen, entweder vom Luftbild oder wenn man ihn vor Ort deutlich erkennen und mit einem GPS-Gerät ablaufen kann.
Das Löschen ist kein geeignetes Mittel der Besucherlenkung in Natuschutzgebieten. Für Betretungsrechte, Wegegebote oder -verbote gibt es in OSM geeignete Tagging-Schemata.

113843528 about 4 years ago

auf die 21er Luftbilder warte ich ja. Deshalb ja auch meine Frage im Forum, denn trotz aller Bemühungen und Versuche bekomme ich die sdop nicht als Hintergrund in iD. Deshalb müssen die dop20c erst mal reichen.
Leider blieb mir beim Familienkurzurlaub kaum Zeit für Mappingaktivitäten. Auch keine Zeit für einen Abstecher nach Zesch und Lindenbrück. Aber das TI ist nen lohnenswertes Objekt, wo man viel auch vom Sesdel aus machen kann... Da gibt es auch Türmchen mit name=Rettungsschwimmer ;-)

113843528 about 4 years ago

Hallo Sven,
sorry, dass Bing als Hintergrund eingestellt war, war ein von mir nicht bemerktes Versehen. Habs nach LGB wieder korrigiert.
Grüße
Der Mammi

108908726 over 4 years ago

Hallo joebird, Du hast hier am Mittelweg als letzter etwas bearbeitet. Leider fehlt jetzt ein Stück Weg. Vielleicht ist Dir mit Vespucci ein Missgeschick passiert?

22569321 over 4 years ago

Na dann spricht ja nichts dagegen, das mal zu korrigieren.

22569321 over 4 years ago

Hallo bigbug21,
ich weiß, dass es schon 7 Jahre her ist, aber in welchen Fahrplanmedien soll denn der Nordbahnhof Stuttgart als "Stuttgart Nord" bezeichnet (gewesen) sein?
Lediglich am (ehemaligen) Stellwerk steht "Stuttgart Nord" dran. Der Bahnhof/S-Bahn-Halt heißt "Nordbahnhof", auch in allen maßgeblichen Fahrplanmedien (efa BW und VVS) und allen in Stuttgart bekannten Linienplänen.

107778633 over 4 years ago

Hallo Friedrich Rudolf Wolfram, der Name des bzw. der Künstler gehört nicht in den Namen des Kunstwerks. Kannst Du das Bitte (auch bei weiteren Kunstwerken) noch anpassen? Den artist hast Du ja eigentlich schon getaggt.

8603271 over 4 years ago

Hallo Schwedenhagen, Du hast mit diesem changeset eine Multipolygon-Relation aus mehreren Inseln gebildet. Diese enthält u.a. note=Tedingsinsel. Meines Wissens ist die Tedingsinsel aber nur die neben dem Altbessin und diese 3 Inselchen haben noch keinen Namen. Auch scheint mir die Relation nicht erforderlich und saltmarsch nicht bzw.nicht in diesem Umfang zutreffend. Aber vielleicht hast Du auch Wissen, das ich nicht habe und kannst mir das erklären. Danke
Der Mammi

106073758 over 4 years ago

Danke

106073758 over 4 years ago

Hallo locke,
da Du ja nur die Relationen entfernt hast, könntest Du bitte wenigstens an die verbleibenden Linien eine note dran machen, woher diese Linien kommen. Sonst weiß keiner mehr, wozu diese dienten.

103418421 over 4 years ago

Hallo 9ix,
Du hast hier wohl versehentlich die Straße begradigt:
https://overpass-api.de/achavi/?changeset=103418421

56835640 over 4 years ago

Hallo Bekri,
Du hast hier vor drei Jahren ganz viele Seitenbäche vom Reichenbach als waterway=drain angelegt. Warum drain? Das sind keine künstlich angelegte Wassergräben, schon gar nicht befestigte Schmutzwassergräben.

57494803 over 4 years ago

Vorschläge: m.E. zwischen Nobelstr. und Campus abstufen. Alternativ über Zoo zum Barnsdorfer Ring hochstufen (fände ich aber nicht so gut). Eher würde ich die Nobelstr. bis zur Autobahn als Autobahnzubringer hochstufen ...

57494803 over 4 years ago

Eins vorweg: der Südring ist sicher eine bedeutende Straße in Rostock. Für diesen Abschnitt (den ich mir einfach rausgepickt hatte) ist primary vielleicht sogar ok.
Wenn ich nach Verkehrsbedeutung mappe, richte ich mein Augenmerkt als allererstes auf die Verbindungsfunktion: eine primary sollte Zentren überregional verbinden. Das würde auch bedeuten, dass eine primary immer an eine gleich- oder höherrangige Straße anschließen sollte. Eine solche Verbindungsfunktion sehe ich hier nicht, wenn die primary mitten in der Stadt einfach so zwischen einem halben Dutzend Kleingartenanlagen endet. Der vierspurige Ausbau ist für mich nur ein weiterer, aber eher untergeordneter Aspekt. Auch das im Wiki genannte Verkehrsaufkommen >10.000 Fahrzeuge ist in größeren Städten zu relativieren, da müssten weitaus mehr Straßen primary sein.

69448531 over 4 years ago

Hallo Uli,
was ist denn die Intention dieser Änderungen gewesen? In den Daten sehe ich die Fläche doppelt und dreifach und verstehe leider die Zusammenhänge nicht so recht.

57494803 over 4 years ago

Hallo Protoxenus,
auf Grund welcher Bedeutung hast Du denn den Südring in Rostock auf primary gesetzt? Mir erschließt sich das irgendwie nicht. Einerseits endet die primary abruppt am Campus, andererseits kann ich bei diesem Stück auch keine überregionale Verbindungsfunktion erkennen. Wenn, dann die primary über die L 132 zur Autobahn führen, das tät doch eher Sinn machen, oder?

96749098 over 4 years ago

Nochmals hallo nbuettler,

Ist dieser Weg way/269170727 tatsächlich so verbaut, dass access=no, also auch für Fußgänger und Radfahrer gilt? Und dabei weiterhin oneway=yes?
Und müsste der unter der Stromleitung verlaufende Weg nicht an diesen Weg anschließen, wie es einige Luftbilder nahelegen? Du scheinst ja vor Ort aktiv zu sein, wäre es Dir möglich, das bei Gelegenheit zu überprüfen?

59081945 over 4 years ago

Hallo nbuettler,

Du hast hier das letzte Stück der Proraer Allee als tertiary_link gesetzt. Es gibt jedoch weit und breit keine tertiary, auf die man auffahren könnte. Müsste es denn nicht secondary_link sein? Wobei ich persönlich die Verkehrsbedeutung als nicht so hoch ansehen würde und es eher als unclassified als eine Auffahrt/Anschlusstelle einstufen würde.

102869862 over 4 years ago

I'm Forum wurden Dir die einschlägigen Paragraphen genannt:
Einhorn-Hinterhalde schrieb:
"§ 59 BNatSchG
Betreten der freien Landschaft
(1) Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet (allgemeiner Grundsatz).

Das ist aber ein genutztes und privates Grundstück - also nicht erlaubt."

Die Schlussfolgerung ist nicht richtig. Das BNatSchG unterscheidet nicht zwischen privaten und öffentlichen Grundstücken, es gilt für beides. "Freie Landschaft" ist nahezu alles außerhalb geschlossener Siedlungsbereiche - näheres bestimmen teilweise die Landesgesetze. ungenutzte Grundfläche ist nicht gleich Grundstück. Das Betreten auf Wegen (und dazu gehört auch eine Treppe) ist nach diesem Gesetz ausdrücklich gestattet. Diese Gestattung gilt im Umkehrschluss gerade nicht für genutzte Flächen - also quer durch den Weinberg abseits des Weges/der Treppe . Aber darum geht es Dir nicht, Dir geht es ja um den Weg.

Einhorn-Hinterhalde schrieb:
"§ 43 NatSchG
Recht auf Erholung (zu § 59 Absatz 2 BNatSchG)
1Das Recht auf Erholung findet seine Schranken in den allgemeinen Gesetzen, den Interessen der Allgemeinheit und in den Rechten Dritter. 2Bei der Ausübung des Rechts auf Erholung sind alle verpflichtet, pfleglich mit Natur und Landschaft umzugehen und Rücksicht insbesondere auf die wild lebenden Tiere und Pflanzen, die Belange der Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten sowie anderer Erholungssuchender zu nehmen.

Also so einfach betgreten darf man es nicht."

Auch diese Schlussfolgerung ist falsch.
Ich versuche das mal für Dich zu übersetzen:
"bei der Ausübung des Rechts auf Erholung" = Das erlaubte Betreten und Benutzen der Treppe
"alle verpflichtet" = jeder, der die Treppe benutzt ist verpflichtet ...
"pfleglich mit Natur und Landschaft umzugehen" = kein Pflanzen rausreißen, nicht neben dem Weg trampeln und schon gar nicht Trockenmauern zerstören
" und Rücksicht ... auf die wild lebenden Tiere und Pflanzen" (zu nehmen) = nicht schreien, keine Tiere aufscheuchen, keine Pflanzen zerstören ...
"(Rücksicht auf ...) die Belange der Grundstückseigentümer ... zu nehmen" = "nur" Rücksicht (!) nehmen, das ist kein Betretungsverbot. Rücksicht z.B. dass man während der Lese dem Wengerter nicht im Weg steht und behindert - da also den Weg mal nicht benutzt.
Ansonsten:

§ 44 Abs. 2 Satz 3 NatSchG BW schrieb:
Sonderkulturen, insbesondere Flächen, die dem Garten-, Obst- und Weinbau dienen, dürfen nur auf Wegen betreten werden.

M.E. klar: Weinberg (zwischen den Reben) selbst tabu, Treppe (=Weg) aber ok!

Du hast aber Möglichkeiten:

§ 46 Abs. 1 Satz 1 NatSchG BW schrieb:
Der Eigentümer oder sonstige Berechtigte bedarf zum Ausschluss des Betretungsrechts durch Sperren einer Genehmigung durch die Naturschutzbehörde

und

§ 46 Abs. 3 NatSchG BW schrieb:
Die Genehmigung nach Absatz 1 Satz 1 ist zu erteilen, soweit
1. bei einem mit einem Gebäude zulässig überbauten Grundstück die berechtigten Wohn- oder betrieblichen Bedürfnisse es erfordern,
2. die zulässige Nutzung eines sonstigen Grundstücks behindert oder eingeschränkt wird, die Beschädigung von landwirtschaftlichen Kulturen zu befürchten ist oder das Grundstück beschädigt oder erheblich verunreinigt wird
und keine überwiegenden Gründe des Erholungsinteresses der Bevölkerung entgegenstehen. Die Genehmigung kann befristet werden.

Punkt 1 ist sicher nicht zutreffend, aber 2. könnte Dir vielleicht helfen. Aber darum und um die Einfriedung/Schranke/Beschilderung musst Du Dich kümmern!

Einhorn-Hinterhalde schrieb:
Aber wenn in OSM eine Treppe eingezeichnet ist und an anderen Stellen nicht, sieht es so aus, als ob man die Treppe benutzen darf.

Die Treppen sind nicht einfach eingezeichnet, sondern eindeutig als privat gekennzeichnet und - wenn richtig ausgewertet - auch anders dargestellt als eine frei begehbare Treppe (aus der Standardkarte grau statt rot). Und das access=private ist bereits ein Entgegenkommen, da rechtlich nicht haltbar. Bei den Treppen, die nicht am oberen Weg anschließen, könnte man noch ein noexit dranmachen.

Aus dem CS:

Treppe deren Benutzung nicht versichert ist.

Das ist glaube nicht relevant die Haftung dürfte bereits mit § 60 BNatSchG weitgehend ausgeschlossen sein. Ein kleines Hinweisschild auf den Haftungsausschluss wäre nur ergänzend.

Leider benutzen immer wieder Wanderer die Treppe und hinterlassen ihren Müll.

Das ist nicht das Problem von OSM, sondern des Wanderers:

§ 44 Abs. 4 NatSchG BW schrieb:
Wer die freie Landschaft betritt, ist verpflichtet, von ihm abgelegte Gegenstände und Abfälle wieder an sich zu nehmen und zu entfernen.