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154637796 over 1 year ago

Super! Danke!

38225273 over 6 years ago

Naja. Über die Ausgestaltung der Staatsgrenze im Bodensee ließe sie wohl diskutieren. Als Grundlage wäre die Vorarlberger-Landesverfassung Artikel 2 ins Treffen zu führen:
Artikel 2 Landesgebiet

(1) Das Land Vorarlberg in seinem gegenwärtigen Bestand bildet das Landesgebiet. Zum Landesgebiet gehört auch der dem Vorarlberger Ufer vorgelagerte Teil der Halde sowie der Hohe See des Bodensees; im Gebiet des Hohen Sees ist die Ausübung von Hoheitsrechten des Landes durch ebensolche Rechte der anderen Uferstaaten beschränkt.

36362105 almost 10 years ago

What did you do with the gmbdr?