osm_Ralef's Notes
Notes submitted or commented on by osm_Ralef
| Id | Creator | Description | Created at | Last changed | |
|---|---|---|---|---|---|
| 4010131 | REWE, https://www.rewe.de/marktseite/trier/233129/rewe-markt-schoenbornstrasse-12/ |
||||
| 3586876 | Matyjace | Forwarding anonymous report from #Mapy.cz user, please verify: "closed" |
|||
| 3625653 | MagicCookie | parking lots for free,
via StreetComplete 52.0 Attached photo(s):
|
|||
| 3625658 | MagicCookie | Öffentliches Wasserbecken zum Kneipen, derzeit außer Betrieb mit Sitzmöglichkeiten via StreetComplete 52.0 Attached photo(s):
|
|||
| 3954039 | lara17 | Ist dieser Weg wirklich nicht für Fußgänger erlaubt? Er ist schließlich in den offiziellen Traumschleifen des Saar-Hunsrück Tourismusverbandes enthalten und die umliegenden Wege sind auch alle für Fußgänger erlaubt. Getaggt ist er mit 'forestry', was bei vielen Kartenherstellern eben heißt: nur Forstwirtschaft, Fußgänger also nicht. Gemeint ist hier doch wohl eher: nur landwirtschaftliche Fahrzeuge erlaubt - aber Fußgänger ja. Sollten daher nicht Fußgänger ausdrücklich erlaubt sein? |
|||
| 3915682 | Frank Buchholz | Treppe |
|||
| 3915678 | Frank Buchholz | Naturtreppe eines Fußweges |
|||
| 3915679 | Frank Buchholz | Brunnen von 2006 |
|||
| 3954035 | lara17 | Ist dieser Weg wirklich nicht für Fußgänger erlaubt? Er ist schließlich in den offiziellen Traumschleifen des Saar-Hunsrück Tourismusverbandes enthalten. Getaggt ist er mit 'acrigultural', was bei vielen Kartenherstellern eben heißt: nur Landwirtschaft, Fußgänger also nicht. Gemeint ist hier doch wohl eher: nur landwirtschaftliche Fahrzeuge erlaubt - aber Fußgänger ja. Sollten daher nicht Fußgänger ausdrücklich erlaubt sein? |
|||
| 3954036 | lara17 | Ist dieser Weg wirklich nicht für Fußgänger erlaubt? Er ist schließlich in den offiziellen Traumschleifen des Saar-Hunsrück Tourismusverbandes enthalten. Getaggt ist er mit 'forestry', was bei vielen Kartenherstellern eben heißt: nur Forstwirtschaft, Fußgänger also nicht. Gemeint ist hier doch wohl eher: nur landwirtschaftliche Fahrzeuge erlaubt - aber Fußgänger ja. Sollten daher nicht Fußgänger ausdrücklich erlaubt sein? |