Danke für die Nachfrage_
Tja, das ist wohl ein Grenzfall (Apple hat in drin, Google nicht): Es ist eindeutig Privatgrund, der Eigentümer hat sich vor Jahren, als Anwohner des östlich angrenzenden Wohngebietes immer wieder über sein Grundstück eine Abkürzung nahmen, ausdrücklich eine Durchfahrt erfolgreich verbeten. Der Charakter ist eher der eines zweiseitig erschlossenen Parkplatzes (für die Metzgerei im Haus 56). So einen können natürlich auch ortskundige Rettungsdienste nutzen (für Feuerwehrautos wäre es allerdings zur Traglbergstraße recht eng).
Wenn in vergleichbaren Fällen ein Weg eingezeichnet wurde, kann er auch wieder aufgenommen werden - bei OSM finden sich beide Varianten! Ich bin auf die Situation gestoßen, weil Komoot hier die Wegführung zuließ, das sollte mit der entsprechenden Ausweisung in Zukunft eher nicht sein.