Romwriter's Comments
| Changeset | When | Comment |
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| 174124669 | about 1 month ago | Hallo Hb-, vielen Dank für Deine Bearbeitung hier! Hast Du eventuell auch eine Antwort auf note/3963512 ? Eine Bitte habe ich an Dich. So große, vielfältige Änderungssätze lassen sich schlecht nachvollziehen. Magst Du Deine Bearbeitungen künftig in etwas kleinere, thematisch oder räumlich enger gefasste Änderungssätze aufteilen und mit zutreffenden Beschreibungen (osm.wiki/DE:Good_changeset_comments) versehen? Besten Dank im Voraus auch dafür. Herzliche Grüße, Romwriter |
| 157128421 | 2 months ago | Hallo Aki88, vielen Dank für Deinen Beitrag. Einen „place“-node zu Ranzenbüttel gibt es nun doppelt; wo ist er richtig? Beste Grüße, Romwriter |
| 173197563 | 2 months ago | Ich danke Dir! |
| 173197563 | 2 months ago | Hallo dieter60, vielen Dank für Deinen Beitrag. Ich wundere mich, dass die Häuser Nr. 109 und 111-113 jetzt nicht mehr an derselben Baulinie ausgerichtet sind wie die übrigen Häuser an der Straße, und dass das Haus Nr. 117 fünfeckig ist. Ist das richtig? Beste Grüße, Romwriter
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| 173096213 | 2 months ago | |
| 172777887 | 3 months ago | You are right. The controversy is missing in the current German translation. I shall amend the German wiki page. Best regards, Romwriter |
| 172777887 | 3 months ago | Hi jbcharron, Thank you for fixing that typo. Is this a level_crossing or is it a tram_level_crossing, actually? Best regards, Romwriter |
| 171956431 | 3 months ago | Großartig, danke! |
| 171956431 | 3 months ago | Hallo alsuna, vielen Dank für Deine Rückmeldung! Du hast Recht, highway=crossing und crossing=no verträgt sich nicht, das hatte ich falsch in Erinnerung.
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| 171956431 | 3 months ago | Hallo alsuna, vielen Dank für Deinen Beitrag hier! Ich habe allerdings etwas Mühe damit, node/13144170101 als "crossing" zu kennzeichnen ("highway"="crossing", "crossing"="no" wäre mein Vorschlag). Denn die Kraftfahrstraße hat hier noch nicht so richtig aufgehört, weder durch ausdrückliche Beschilderung noch durch eindeutige bauliche Gestaltung, das ist m.E. erst an der Einmündung node/463679028 der Fall. Das Überqueren ist somit objektiv verboten, § 18 Abs. 9 Satz 2 StVO, auch wenn das für ortsunkundige Fußgänger nicht klar erkennbar ist. Das korrespondiert mit der Gefährlichkeit der Querung: Der Kfz-Verkehr rechnet nicht mit querenden Fußgängern, und die Stelle ist für Kfz-Führer fürchterlich schlecht einsehbar. Was meinst Du? Beste Grüße, Romwriter |