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80779596 almost 6 years ago

Eine interessante Erklärung. Aber soll das der Grund sein, die Geschwindkeitsbegrenzung rauszunehmen? Bei der gewohnnten Fahrweise, mit 20 km/h und Warnblinklicht, stellt sich das Problem mit dem Telematiktarif doch gar nicht, oder? Dann kann auch die Begrenzung auf 20 km/h drin bleiben.
Mir graut es zu sehen, wie manche Verkehrsteilnehmer dort lang rasen, in dem Glauben das 50 km/h erlaubt sind, die man auch gerne mal überschreitet.
und andere, die sich darauf verlassen dass dort mit auf Parklätzen üblichen Geschwindigkeiten gefahren wird, dadurch in Gefahr bringen.

79768156 almost 6 years ago

JOSM Validation Results zeigt 202 Warnungen "Nodes at the same position"
Es sind 2 Knoten, manchmal auch 3 an der selben Position.

78623184 about 6 years ago

"Autofahrer haben grundsätzlich § 1 StVO zu beachten

Grundsätzlich müssen Autofahrer besonders den § 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) berücksichtigen. Danach erfordert die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Die Straßenverkehrsordnung gilt grundsätzlich überall dort, wo öffentlicher Verkehr stattfindet. Dies ist nicht nur auf Straßen aller Art, sondern auch auf öffentlich genutzten Parkplätzen oder in Parkhäusern der Fall. Ob das Hinweisschild „Hier gilt die StVO“ aufgestellt ist oder fehlt, spielt insoweit keine Rolle. Die Rechtsprechung differenziert trotzdem zwischen dem Verkehr auf Straßen und dem auf öffentlich zugänglichen Parkflächen.
Begründet wird diese Differenzierung damit, dass die Gerichte Parkplätze nicht wie normale Straßen behandeln und auf diesen Verkehrsflächen daher andere Grundsätze gelten. So dient ein Parkplatz in erster Linie dem ruhenden Verkehr. Grundsätzlich müssen Autofahrer auf Parkplätzen und in Parkhäusern besonders den § 1 StVO berücksichtigen.
Tempo auf Parkplätzen beachten

Die Schrittgeschwindigkeit mit höchstens 10 km/h wird von den Gerichten als angemessenes Tempo auf Parkplätzen angesehen. Auch die ständige Bremsbereitschaft wird vom Autofahrer gefordert. Bei einem Zusammenstoß mit überhöhter Geschwindigkeit wird dem Autofahrer ein Mitverschulden angelastet. Beim Parken ist daher eine erhöhte Rücksichtnahme geboten."

Ich "reverte" den Änderungssatz.

78623184 about 6 years ago

Ich meine, ich habe eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Zufahr gleich nach dem Kreisverkehr gesehen. Das werde ich bei nächster Gelegenheit überprüfen. 50 km/h auf einem Parkplatz (?), dagegen spricht der gesunde Menschenverstand.

78542776 about 6 years ago

Hi,

Danke für die Info. Ich habe die postal_code's wieder entfernt

77913981 about 6 years ago

Hallo,
Dank, ich habe die Zeiten korrigiert. PH habe ich rausgelassen.

Toll, was es alles so für tools gibt.
Kann man auch auswerten, wenn andere mapper eigene Sachen ändern.

VG

76950044 about 6 years ago

Hi,
Danke für die Info. Ich habe smoothness=bad angepasst

Viele Grüße zurück.

68724544 about 6 years ago

in disused wastwater_plant geändert

76950044 about 6 years ago

Hi,
smoothness geht von excellent ( u.a. rollerblade) in 8 Stufen auf impassanle runter.
Bad = 4 Stufe = robust wheels: tracking bike, car etc. horrible = 6 = heavy duty offroad
Deshalb habe ich: impassable genommen, weil man nicht mit einem PKW, geschweige denn einem heavy duty offroad da lang fahren kann.
Wenn path allerdings das fahren mit KFZ ausschließt, kann man auf bad zurück ändern.

VG