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159260453 about 1 year ago

Hallo Stefan,
danke für deine Einschätzung.
Der Forstbetrieb hat wohl zuerst offiziell bei OSM mit Verweis auf die Problematik um Löschung gebeten. Von dort kamen aber wohl nur Unverständnis und keinerlei Einsicht über die Wirkung von OSM in der Natur.
Vom Chat zu der Problematik ganz zu schweigen...
Wie gesagt das Recht auf freies Betreten zum Zwecke der Erholung ist damit nicht eingeschränkt, würde dann mit behördlicher Anordnung eingeschränkt werden und das gilt es zu verhindern.
Ich habe die Pfade nochmal durchgeschaut und die Freigaben angepasst.
VG, Naundorfer

159260453 about 1 year ago

Dem Grundeigentümer wurde ein Verschlechterungsgebot im FFH-Gebiet auferlegt. Der Zustand des Gebiets ist derzeit akut gefährdet und das ausschließlich durch die hohe Anzahl an Wanderern und Kletterern.
Um einer behördlichen Anordnung zuvor zu kommen, hat sich der Grundeigentümer entschieden in einem ersten Schritt vor Ort über die Problematik zu informieren und das Routing über einschlägige WanderApps durch "Access no" zu unterbinden.
Das freie Betretensrecht nach LWaldG ist davon nicht betroffen.
Bleibt die erhoffte Wirkung aus, wird eine naturschutzrechtliche Sperrung unausweichlich. Daran haben weder Grundeigentümer noch wir Bürger vor Ort ein Interesse, sodass ich mich bereit erklärt habe, die Zugangsregulierung auf den Hauptachsen in den kartierten Flächen einzutragen.
Dieser Versuch der Steuerung durch uns Akteure vor Ort sollte doch auch im Sinne der naturverbundenen OSM-Gemeinde sein, oder?

158295452 about 1 year ago

Stimmt sollte eigentlich östlich stehen.

158295904 about 1 year ago

Land- und Forstwirtschaftlicher Verkehr frei.