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156391535 6 months ago

Hallo martinst, danke für deinen Hinweis, der Parkplatz ist weiterhin gebührenpflichtig.

164929422 8 months ago

Danke für den Hinweis, die Relationen müssten jetzt korrekt angegeben sein.

164929422 9 months ago

Servus,
der Meditationsweg wird südlich über den Mandlweg über die Schaukäserei umgeleitet und führt von der Käserei wieder gen Norden über die Klosterstraße auf den bisherigen Wegeverlauf des Meditationsweg zurück.
Liebe Grüße

102800475 over 4 years ago

Hallo,
vielen Dank für den Tipp. Ich habe die Beschreibung wie von dir angegeben geändert. Ich hoffe, es passt jetzt so.

98357554 almost 5 years ago

https://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?id=69217
Hier ist eine Diskussion zu der Thematik. Die Community ist also mehrheitlich der Meinung, betroffene Pfade, die nicht vermehrt mit dem MTB befahren werden sollen, zwar in OSM zu belassen, aber ihren illegalen Charakter zu markieren.

98357554 almost 5 years ago

Hallo Martin und Michael, wegen dem Gerichtsurteil ist ist folgendes Urteil des Bay. Verwaltungsgerichtshof einschlägig:
https://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/11_b_14.2809.pdf

Auf Seite 9 wird ausgeführt:
Ungeeignete Wege, etwa der südlich aus dem Waldgebiet herausführende, treppenartig angelegte Weg mit einer Breite von lediglich 0,80m, dürfen mit Fahrrädern ohnehin nicht befahren werden (Art.30 Abs.2 Satz1BayNatSchG, Art.13 Abs.3 Satz1BayWaldG).

Herzliche Grüße

98357554 almost 5 years ago

Hallo, danke für die schnelle Antwort!
ich kann hier leider keine Dateien einfügen, aber es ist im aktuellen Naturschutzgesetz im Teil 6 "Erholung in der freien Natur" unter 1.3 zu finden.

98357554 almost 5 years ago

Hallo Martin,

bezüglich der Bergsteige gelten die Regeln des Bay. Naturschutzgesetzes. Dieses erlaubt das Radfahren nur auf geeigneten Wegen. Über die Eignung des Weges entscheidet nicht die Befähigung des einzelnen Radfahrers (es kann also nicht über die von Dir genannten TAGs geregelt werden) sondern sie wird „objektiv“ bestimmt. Das Umweltministerium schätzt Bergsteige, allgemein als ungeeignet ein. Wege, die nicht als Wanderwege unterhalten werden, sind gleich 2mal ungeeignet, da ja dann niemand (außer dem belasteten Grundeigentümer) für den Wegeunterhalt aufkommt. Ich habe daher die Steige erst einmal alle auf Radfahren verboten gesetzt.

Grüße

91209411 over 5 years ago

Nachdem ich nichts mehr anderes von den Forstarbeitern gehört habe, sollte der Weg wieder frei begehbar sein. Wurde in OSM auch wieder so eingetragen