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148091300 almost 2 years ago

Hallo,

das habe ich bereits getan. Ebenfalls sind diverse Behörden informiert. Es geht lediglich darum, die Änderung der Wegführung kenntlich zumachen um redliche Wanderer nicht in eine Sackgasse laufen zu lassen, zumal die Gegend zu schön ist und Naturschutz für Wiesen und Freiflächen ist ebenfalls ein Thema.
Grüße

148088276 almost 2 years ago

Lieber Michael, das steht Dir natürlich frei.
Deine § beziehen sich auf Wälder, nicht auf Wiesen.
der Weg über die Behörden steht Dir natürlich frei, kein Problem, bitte nachfragen.
Die Begehung der Waldflächen gem. den genannten Gesetzen ist weiterhin möglich, der Wanderweg am Haus vorbei und über landwirtschaftl. Flächen am und ums Haus hingengegen nicht mehr.
Das ist auch notariell und kaufvertraglich abgesichert.
Bei Zuwiderhandlungen gilt §123 StGBG, der dann auch zur Anwendung kommt, sobald die Beschilderung steht.

Mit freundlichen Grüßen

148088276 almost 2 years ago

Hallo,
Michael,
die beiden unteren Wanderwege führen tatsächlich in eine Sackgasse, Schilder mit Hinweis auf Privatgrundstück werden noch aufgestellt, sollte es dennoch keine Beachtung finden wird ein Tor und Zaun aufgebaut werden müssen. Der obere Rundweg führt an dem Wiesenstück vorbei (nicht darüber) durch den auch privaten Wald, kann aber begangen werden. Schilder hat diesbzgl. der Schwarzwaldverein bereits aufgestellt udn die Wanderwegbeschriftung geändert. Der Vorstand der Schwarzwaldvereins ist unterrichtet und hat die Änderung der Eigentümer bestätigt. Der Wanderweg war nur geduldet und kein eingetragenes Wegerecht.
Trotzdem viel Spaß beim Wandern, nach wie vor besteht die Möglichkeit mit einem kleinen Umweg die schöne Natur dort zu genießen.
Viele Grüße aus dem Schwarzwald.