Kalten666's Comments
| Changeset | When | Comment |
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| 142549013 | about 2 years ago | Oh! Pardon! Danke, daß du das erledigt hast. |
| 133630269 | over 2 years ago | Vielen Dank, Woazboat!
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| 39797922 | over 9 years ago | Ich muß dir teilweise widersprechen: Meiner Auffassung nach (nach nocheinmal alles-überdenken):
Laut https://www.wien.gv.at/verkehr/verkehrszeichen/vorschrift.html Muß man brav zwischen „Anrainer“ und „Anrainerverkehr“ unterscheiden. Bei zweiterem dürfen auch Besucher und Lieferanten darauf fahren (hier muß man wirklich genau sein). Rechtssatznummer 2 auf https://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEntscheidung.wxe?Abfrage=Vwgh&Dokumentnummer=JWR_2002020107_20021106X01 sagt das eigentlich auch (und auch was wegen Gasthäusern).
Die englische Fassung der OSM-Wiki ist auch interessant:
Da ist einfach nix zufriedenstellend …
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| 39797922 | over 9 years ago | Laut osm.wiki/DE:Key:access bedeutet “destination”: „Benutzung nur erlaubt, wenn das Ziel an diesem Weg liegt; häufig gekennzeichnet durch ein Zusatzschild "Anlieger frei", "Zufahrt gestattet" oder "kein öffentlicher Durchgang". “ Also in Österreich: „Fahrverbot, ausgenommen Anreiner“.
Tatsächlich gilt dort folgende ungewöhnliche Regelung (nocheinmal genau nachgefragt und gerade e-Mail erhalten): Anreinerverkehr (also Leute die ein Ziel am Gritzenweg selbst anstreben) sowie Anreiner des Kollerbergwegs (also dessen Bewohner, nicht aber jene die zu ihnen wollen, dürfen über diesen Abschnitt des Gritzenweges fahren). Wie man das richtig mapped ist mir nun allerdings gänzlich unklar :-( Bitte helfen! Danke! Kalten |
| 34377909 | about 10 years ago | Sorry! Das ist mir peinlich! :-(
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