Jott-Emm's Comments
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| 109663148 | over 4 years ago | Die Aussage ist eindeutig. "...ist vom Eigentümer nicht erwünscht." Lt. Kataster gibt es hier keinen Weg. Da es sich um landwirtschaftlich genutzte Fläche handelt, kann der Eigentümer den Weg jederzeit beseitigen. Der Weg ist auch für Kraftfahrzeuge nicht immer nutzbar (verschlammt, tiefe Spuren, nass). Und Fußgänger sollten Gummistiefel mithaben.
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