Johannes Krude's Comments
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| 157369697 | over 1 year ago | "Zufahr führ Hotelgäste frei" bedeutet das Hotelgäste zum Hotel fahren dürfen aber nicht in der Fußgängerzone parken/halten dürfen. Da der Haupteingang des Hotels zu klein ist um mit dem Auto durchzufahren, kann damit nur gemeint sein, dass Hotelgäste durch die Fußgängerzone auf das Grundstück des Hotels fahren dürfen. Vor dem Haupteingang des Hotels ist aber öffentlicher Grund. Der befahrbahre Teil des Hotelgrundstückes liegt vor der Treppe und somit dürfen Hotelgäste nur dorthin fahren. Geparkt werden darf nur dort wo bei google streetview der gelbe Bus steht: https://www.google.de/maps/@50.7776708,6.0920431,3a,64.2y,171h,88.59t/data=!3m6!1e1!3m4!1scDlYpWMTmA4lEs3yfrVzKw!2e0!7i16384!8i8192?coh=205409&entry=ttu&g_ep=EgoyMDI0MDkyOS4wIKXMDSoASAFQAw%3D%3D Ich hab jetzt access=destination hinzugefügt aber nicht zum Haupteingang des Hotels. |
| 157369697 | over 1 year ago | Ich hab die Wege für Fußgänger nun zwecks Routing mit der Straße verbunden. Einen Weg wie vorher zur Eingangstür des Hotels halte ich nicht notwendig, da bei alle anderen Gebäude an der Straße die Eingangstür auch nicht mit einem Weg verbunden ist. So wie vorher der Gehweg als Straße getagged war hat dazu geführt, dass viele Autos dort auf dem Gehweg gefahren und geparkt haben obwohl dies nicht erlaubt ist und vor Ort auch nicht danach aussieht als ob es erlaubt wäre. |