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12714156 almost 4 years ago

Uff, das ist so ewig lange her – an der Stelle habe ich keine besonderen Aktien.

Was das übliche Tagging für solche Stellen ist, weiß ich aber auch nicht – in der Durlacher Innenstadt ist keine Flächennutzung Einzelhandel markiert, in Mühlburg hingegen schon, obwohl die tatsächliche Nutzung in beiden Gebieten ziemlich gleich ist und auch (wenn auch in etwas größerem Maßstab) der Situation in der Oststadt entspricht: Im Erdgeschoss Ladenlokale und darüber größtenteils Wohnungen.

35194671 over 9 years ago

Alles klar, da meine Unterlagen aber auch nicht auf dem aller-allerneusten Stand sind, möchte ich ohne nähere Ortskenntnisse im restlichen Streckennetz auch nicht großartig viel ändern.

Die einzige andere generelle Beschränkung, die mir neben den Weichen (15 km/h für Handweichen, aber die gibt es ja nicht mehr außerhalb von Betriebshöfen, 30 km/h E-Weiche unverriegelt, also W1/2/3) einfällt, ist 30 km/h auf 90°-Rillenschienenkreuzungen (Entenfang, Mathystraße, etc.).
Die Idee mit maxspeed:practical klingt nicht schlecht, werde es mal im Hinterkopf behalten, auch wenn ich nicht vorhabe, jetzt für jeden Gleisbogen die Geschwindigkeit auszurechnen :-) Gerade an einigen Gleisdrei-/vierecken könnte es aber nützlich sein, da dort oftmals keine explizite Beschränkung für die abbiegenden Fahrbeziehungen vorgegeben ist.

35194671 over 9 years ago

Puh, gute Frage :-) Auch wenn es in letzter Zeit in Karlsruhe die Tendenz gibt, immer mehr Geschwindigkeitsbeschränkungen explizit auszuschildern, reichen die Schilder alleine trotzdem nicht aus, um überall die korrekten Beschränkungen zu erfassen.
G3 bedeutet zwar auch in Karlsruhe ein Ende der ausgeschilderten Geschwindigkeitsbegrenzung, die anschließend gültige Streckengeschwindigkeit kann aber entsprechend betrieblicher Anweisungen trotzdem kleiner als 70 km/h sein.

Es gibt immer noch eine Reihe von Beschränkungen, die nur in internen Unterlagen stehen - ich weiß, dass das für OSM eher suboptimal ist und habe daher auch nichts in größerem Maßstab geändert, da ich aber ab und an noch in der Waldstadt unterwegs bin, habe ich da doch nicht dem Drang widerstehen können, die korrekten Werte einzutragen.
Hirtenweg - Waldstadt ist da halt im ganzen Abschnitt auf maximal 60 km/h beschränkt. Für Wendeschleifen gilt eine generelle Beschränkung auf 20 km/h falls nicht im Einzelfall anders geregelt (z.B. die Europäische Schule sogar nur 10 km/h).
Lediglich über den Gleisbogen über die Theodor-Heuss-Allee kann man auch im Hinblick auf die internen Anweisungen diskutieren - eine explizite Beschränkung gibt es hier nicht, sondern lediglich die allgemeine Forderung aus der DFStrab, "Vor Gleisbögen [...] die Geschwindigkeit so anzupassen, dass möglichst
ruckfrei ein- und durchgefahren wird". Wenn man aus der Gleisgeometrie über die Trassierungsrichtlinien (http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/tris/de/index.cfm/search/?trisaction=search.detail&year=2014&num=456&fLang=DE&dNum=1) die Höchstgeschwindigkeit zurückrechnet, kommt man selbst bei maximalem Überhöhungsfehlbetrag auf gerade mal 18 km/h, großzügig gerundet also 20. Aber da die Quellenlage da wirklich schwammig ist, kann ich es verstehen, falls du die Beschränkung da rausnehmen möchtest.