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trailschneck's Notes

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4533349

Der Waldweg endet vor dem Bach. Dahinter muss man 2m Böschung hoch klettern. Glaube nicht das man sowas als Weg bezeichnen sollte.

4468596 steffenson

Unable to answer "Is this still here?" – LA Kita Landeshaus (Preschool / Kindergarten Grounds) – node/701769906 via StreetComplete 59.1:

Für längere Zeit auf Grund von Bauarbeiten umgezogen. Bleibt auch erst mal so

4467835 ManuelB701

Ich habs mir (leider) nicht eingetragen aber die Gewege haben an der Stelle Namen.

2831120

Dieser "Weg" ist durch Baumstämme versperrt und vermutlich auch im weiteren Verlauf unpassierbar.

2831107

Dies ist ein gut ausgebauter mit Kfz befahrbarer Waldweg.

2831100

Hier ist kein Weg.

4201221

Link zur Abstufungsentscheidung zur früheren K54 liegt jetzt vor und funktioniert:
https://vg-koblenz.typo3cms02.rlp.de/fileadmin/justiz/Gerichte/Fachgerichte/Verwaltungsgerichte/Koblenz/Dokumente/Entscheidungen/Nr_32-2017_VOE_5_K_1465-16_KO_Urteil_vom_01-09-2017_7563.pdf

Die Klägerin beantragt,
die Umstufungsverfügung nach Landesstraßengesetz vom 21. Dezember
2015 bezüglich der Kreisstraße 54 zwischen der Ortsgemeinde Altweidelbach und der Ortsgemeinde Mutterschied (Beginn Netzknoten [NK] 6011
027 bis NK 6011 028) zur Gemeindestraße und den
Widerspruchsbescheid des Kreisrechtsausschusses bei dem Beklagten
vom 29. September 2016 aufzuheben.

Der Beklagte beantragt,
die Klage abzuweisen.
Die Abstufung habe aufgrund der Änderung der tatsächlichen Verkehrsbedeutung
vorgenommen werden müssen. Jedenfalls sei aber die K 54 möglicherweise auch
schon vorher fehlerhaft eingestuft worden. Eines Abstufungskonzepts bedürfe es
nicht. Für eine Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit sei
angesichts der gebundenen Rechtsfolge des § 38 Abs. 1 LStrG kein Raum.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze, die sonstigen zu den Akten gereichten Unterlagen sowie die beigezogenen Verwaltungs- und Widerspruchsvorgänge des Beklagten (1 Ordner und 1 Heft) Bezug genommen. Sämtliche Unterlagen waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

Entscheidungsgründe
Die zulässige Klage ist unbegründet.

4190232

Es gibt mehrere Hinweise auf eine vom VG Koblenz bestätigte Abstufung der Kreisstraße 54 zur Gemeindestraße wegen fehlender überörtlicher Bedeutung. Gruß, ULF

4179294

Hier gibt es einen nicht eingezeichneten Fußgängerweg, dieser geht an der AutoPlus Werkstatt vom Parkplatz entlang der Straße über die Brücke der B50 bis bis zum Kreisel und dann in das neue Industriegebiet.

4518629 Andreas Breitbach

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