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Zeichen 250 verbietet die Einfahrt für Fahrzeuge aller Art, nicht nur motorisierte Fahrzeuge. Keine Ausnahme für den Radverkehr beschildert
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Hier ist kein benutzungspflichtiger Radweg mehr
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Nach Diskussion erkannt, dass vorherige Interpretation der Beschilderung doch korrekt war.
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Trennung der Verkehrsarten ist durch die Beschilderung hier aufgehoben
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Gleiche Wege zusammengeführt; Hinweis ergänzt
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Beschilderung: Getrennter Node; Syntax ZZ mit Komma statt Semikolon trennen; Es ist Zeichen 1001-30 ("auf x Metern") und nicht 1004-30 ("in x Metern")
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Meine Änderungen am Geh-/Radweg Albert-Schweitzer-Str wieder rückgängig gemacht; Nach Diskussion erkannt, dass vorherige Interpretation der Beschilderung korrekt war.
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Erläuterungen ergänzt/verbessert
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Korrektur Beschilderung: Es ist zeichen 1001-30 ("auf x Metern") und nicht 1004-30 ("in x Metern"); Außerdem nach Rücksprache mit Radbüro ist es nach den 50m wieder ein Radweg ohne Benutzungspflicht, kein Gehweg! Vergleiche auch Landwehrweg.
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Korrektur Beschilderung: Es ist zeichen 1001-30 ("auf x Metern") und nicht 1004-30 ("in x Metern"); Außerdem nach Rücksprache mit Radbüro ist es nach den 50m wieder ein Radweg ohne Benutzungspflicht, kein Gehweg! Vergleiche auch Landwehrweg.
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Korrektur Beschilderung: Es ist zeichen 1001-30 ("auf x Metern") und nicht 1004-30 ("in x Metern"); Außerdem nach Rücksprache mit Radbüro ist es nach den 50m wieder ein Radweg ohne Benutzungspflicht, kein Gehweg! Vergleiche auch Landwehrweg.
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Fußweg, Verkehrszeichen
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Fußweg, Verkehrszeichen
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Verkehrszeichen, Fahrstreifen; Gehwege; Verbindungen Kreuzungsbereich präziser erfasst
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Anliegerstraße
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Anliegerstraße
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Zeichen 241-31 in Gegenrichtung ist wieder zurück
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Radweg in Gegenrichtung nicht freigegeben
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Zweirichtungsradweg
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Radweg darf in Gegenrichtung nicht befahren werden
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