Liebe Leute, wenn ich nach "Boffzen" (37691, Niedersachsen) suche, bekomme ich wilde Straßen mit Namen in Russisch und Englisch angezeigt. (aktueller Firefox, Windows 10). Wenn ich dann mit Vergrößern/Verkleinern der Ansicht spiele, passt auf einmal wieder alles. Hatt ich schon einmal, als ich etwas in München gesucht habe. Tritt aber nicht immer und nicht überall auf. In einer bestimmten Ansicht liegen fette gelbe Straßen über der Karte.
Hier fehlt das allgemeine Spielplatzzeichen, obwohl es Spielgeräte gibt die regelmäßig genutzt werden. Der Spielplatz taucht also ebenfalls nicht auf der "Bubatzkarte" auf.
Spielplatz fehlt unter https://bubatzkarte.de/ gem. § 5 Konsumverbot
Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten
Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten:
in Schulen und in deren Sichtweite,
auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite,
in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite,
in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite,
in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und
innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite
Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und Nummer 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben.
Ich bitte dies nachzutragen.
Mit freundlichem Gruß
im Auftrag
Stadt Diepholz
Spielplatz fehlt unter https://bubatzkarte.de/ gem. § 5 Konsumverbot
Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten
Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten:
in Schulen und in deren Sichtweite,
auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite,
in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite,
in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite,
in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und
innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite
Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und Nummer 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben.
Ich bitte dies nachzutragen.
Mit freundlichem Gruß
im Auftrag
Stadt Diepholz
Spielplatz fehlt unter https://bubatzkarte.de/ gem. § 5 Konsumverbot
Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten
Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten:
in Schulen und in deren Sichtweite,
auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite,
in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite,
in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite,
in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und
innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite
Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und Nummer 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben.
Ich bitte dies nachzutragen.
Mit freundlichem Gruß
im Auftrag
Stadt Diepholz
Spielplatz fehlt unter https://bubatzkarte.de/ gem. § 5 Konsumverbot
Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten
Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten:
in Schulen und in deren Sichtweite,
auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite,
in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite,
in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite,
in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und
innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite
Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und Nummer 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben.
Ich bitte dies nachzutragen.
Mit freundlichem Gruß
im Auftrag
Stadt Diepholz
Spielplatz fehlt unter https://bubatzkarte.de/ gem. § 5 Konsumverbot
Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten
Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten:
in Schulen und in deren Sichtweite,
auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite,
in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite,
in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite,
in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und
innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite
Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und Nummer 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben.
Ich bitte dies nachzutragen.
Mit freundlichem Gruß
im Auftrag
Stadt Diepholz