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Hallo,
an dieser Stelle fehlt ein Doppelhaus.
Swattdrosselweg 40 und 40a

Ansonsten wäre ich gerade obdachlos :-)

4532954

yxgss

4532918

Zum Siegblick 40: Videoüberwachung 24 GmbH

4530469

Im Naturschutzgebiet "Henstedt Moor" ist es nur gestattet, die offiziellen Wege zu nutzen. Quelle: Landesverordnung über das Naturschutzgebiet "Henstedter Moor" vom 24.01.2017, § 4, Abs. 1, Nr. 19,
GVOBL 2017, 29
Bei dem gekennzeichneten Pfad handelt es sich um einen rechtswidrig angelegten Trampelpfad. Bitte entfernen.

4530474 Thomas Schettler

Im Naturschutzgebiet "Henstedt Moor" ist es nur gestattet, die offiziellen Wege zu nutzen. Quelle: Landesverordnung über das Naturschutzgebiet "Henstedter Moor" vom 24.01.2017, § 4, Abs. 1, Nr. 19,
GVOBL 2017, 29
Bei dem gekennzeichneten Pfad handelt es sich um einen rechtswidrig angelegten Trampelpfad. Bitte entfernen.

4530476 Thomas Schettler

Im Naturschutzgebiet "Henstedt Moor" ist es nur gestattet, die offiziellen Wege zu nutzen. Quelle: Landesverordnung über das Naturschutzgebiet "Henstedter Moor" vom 24.01.2017, § 4, Abs. 1, Nr. 19,
GVOBL 2017, 29
Bei dem gekennzeichneten Pfad handelt es sich um einen rechtswidrig angelegten Trampelpfad. Bitte entfernen.

4530477 Thomas Schettler

Im Naturschutzgebiet "Henstedt Moor" ist es nur gestattet, die offiziellen Wege zu nutzen. Quelle: Landesverordnung über das Naturschutzgebiet "Henstedter Moor" vom 24.01.2017, § 4, Abs. 1, Nr. 19,
GVOBL 2017, 29
Bei dem gekennzeichneten Pfad handelt es sich um einen rechtswidrig angelegten Trampelpfad. Bitte entfernen.

4530478 Thomas Schettler

Im Naturschutzgebiet "Henstedt Moor" ist es nur gestattet, die offiziellen Wege zu nutzen. Quelle: Landesverordnung über das Naturschutzgebiet "Henstedter Moor" vom 24.01.2017, § 4, Abs. 1, Nr. 19,
GVOBL 2017, 29
Bei dem gekennzeichneten Pfad handelt es sich um einen rechtswidrig angelegten Trampelpfad. Bitte entfernen.

4530479 Thomas Schettler

Im Naturschutzgebiet "Henstedt Moor" ist es nur gestattet, die offiziellen Wege zu nutzen. Quelle: Landesverordnung über das Naturschutzgebiet "Henstedter Moor" vom 24.01.2017, § 4, Abs. 1, Nr. 19,
GVOBL 2017, 29
Bei dem gekennzeichneten Pfad handelt es sich um einen rechtswidrig angelegten Trampelpfad. Bitte entfernen.

4530480 Thomas Schettler

Im Naturschutzgebiet "Henstedt Moor" ist es nur gestattet, die offiziellen Wege zu nutzen. Quelle: Landesverordnung über das Naturschutzgebiet "Henstedter Moor" vom 24.01.2017, § 4, Abs. 1, Nr. 19,
GVOBL 2017, 29
Bei dem gekennzeichneten Pfad handelt es sich um einen rechtswidrig angelegten Trampelpfad. Bitte entfernen.