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Korrektur der Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Teilstück von 70 auf 100 km/h; nur in der Kurve beim Gehöft gilt 70 km/h
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Korrektur der Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Teilstück, die 30 km/h gelten nur auf dem Abbieger
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Auf diesem Stück darf man 100 km/h fahren.
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Geschwindigkeisanpassungen
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Auf diesem Stück darf man 50 km/h fahren.
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Auf diesem Stück darf man 50 km/h fahren.
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Auf diesem Stück darf man 50 km/h fahren.
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Auf diesem Stück darf man 50 km/h fahren.
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Geschwindigkeisanpassungen
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Auf diesem Stück darf man 50 km/h fahren.
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Geschwindigkeisanpassungen
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Auf diesem Stück darf man 50 km/h fahren.
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Auf diesem Stück darf man 50 km/h fahren.
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Auf diesem Stück darf man 70 km/h fahren.
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Auf diesem Stück darf man 70 km/h fahren.
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Auf diesem Stück darf man 70 km/h fahren.
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Auf diesem Stück darf man 70 km/h fahren.
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Geschwindigkeisanpassungen
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Auf diesem Stück darf man 70 km/h fahren.
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Wegfall Baustelle und geänderte Geschwindigkeitsbegrenzung in der Baustelle
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