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Gebäude nach LuBi ergänzt, vorhandene Gebäude teilw. in Lage und Ausdehnung korrigiert und an neue Objekte angepasst
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Gebäude ergänzt.
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Gebäude nach LuBi ergänzt, vorhandene Gebäude teilw. in Lage und Ausdehnung korrigiert und an neue Objekte angepasst
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letzter Straßenteil für Nutzung Fahrrad korrigiert
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Gebäude nach LuBi ergänzt, vorhandene Gebäude teilw. in Lage und Ausdehnung korrigiert
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"erlaubter Zugang" für Stadtrodaer Straße zwischen Wöllnitz und Brüsseler Straße in Bezug auf "Fahrrad" korrigiert. kein Verbot des Radfahrens, weder implizit (RWBP) noch explizit (VZ.254)
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Gebäude nach LuBi ergänzt, einzelne vorhandene Objekte angepasst an umgebenden Bestand
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Gebäude nach LuBi ergänzt, einzelne vorhandene Objekte angepasst an umgebenden Bestand
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Straßenverlauf geringfügig angepasst, einzelne Zufahrt zu Einfamilienhaus generalisiert
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Abgrenzung Wohngebiet und Waldnutzung geringfügig angepasst, müsste ggfs grundlegend überarbeitet werden und an Grundstücksgrenzen angepasst werden, soweit erkennbar
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Gebäude im Straßenabschnitt nach LuBi ergänzt, bestehende Gebäude in Lage und Ausdehnung korrigiert bzw. angepasst
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Gebäude nach LuBi ergänzt, einzelne vorhandene Objekte angepasst an umgebenden Bestand
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Änderung der Anzahl an Fahrstreifen. Änderung der Markierung bereits 2020(?) in Fahrtrichtung Norden. Aufhebung der Sperrflächen, die eine Reduzierung von 2 auf 1 Fahrstreifen bewirkten. Die Auffahrten von Nordosten haben jetzt explizites "Vorfahrt Achten
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Gebäude nach LuBi ergänzt
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Gebäude nach LuBi ergänzt
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Gebäudebestand nach LuBi ergänzt
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Gebäude nach LuBi ergänzt, geringfügige Korrekturen angrenzender Geometrien
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Gebäude nach LuBi ergänzt
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Gebäude nach LuBi ergänzt, einzelne vorhandene Objekte angepasst an umgebenden Bestand
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Gebäude nach LuBi ergänzt
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