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4288545 Stadt Diepholz

Spielplatz fehlt unter https://bubatzkarte.de/ gem. § 5 Konsumverbot
Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten
Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten:
in Schulen und in deren Sichtweite,
auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite,
in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite,
in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite,
in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und
innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite
Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und Nummer 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben.

Ich bitte dies nachzutragen.
Mit freundlichem Gruß
im Auftrag
Stadt Diepholz

4288576 Stadt Diepholz

Kindertagesstätte fehlt unter https://bubatzkarte.de/ gem. § 5 Konsumverbot
Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten
Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten:
in Schulen und in deren Sichtweite,
auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite,
in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite,
in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite,
in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und
innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite
Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und Nummer 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben.

Ich bitte dies nachzutragen.
Mit freundlichem Gruß
im Auftrag
Stadt Diepholz

4288582 Stadt Diepholz

Kindertagesstätte fehlt unter https://bubatzkarte.de/ gem. § 5 Konsumverbot
Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten
Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten:
in Schulen und in deren Sichtweite,
auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite,
in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite,
in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite,
in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und
innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite
Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und Nummer 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben.

Ich bitte dies nachzutragen.
Mit freundlichem Gruß
im Auftrag
Stadt Diepholz

4288585 Stadt Diepholz

Kindertagesstätte fehlt unter https://bubatzkarte.de/ gem. § 5 Konsumverbot
Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten
Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten:
in Schulen und in deren Sichtweite,
auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite,
in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite,
in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite,
in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und
innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite
Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und Nummer 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben.

Ich bitte dies nachzutragen.
Mit freundlichem Gruß
im Auftrag
Stadt Diepholz

4288519 Stadt Diepholz

Spielplatz fehlt unter https://bubatzkarte.de/ gem. § 5 Konsumverbot
Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten
Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten:
in Schulen und in deren Sichtweite,
auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite,
in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite,
in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite,
in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und
innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite
Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und Nummer 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben.

Ich bitte dies nachzutragen.
Mit freundlichem Gruß
im Auftrag
Stadt Diepholz

4288590 Stadt Diepholz

Kindertagesstätte fehlt unter https://bubatzkarte.de/ gem. § 5 Konsumverbot
Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten
Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten:
in Schulen und in deren Sichtweite,
auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite,
in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite,
in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite,
in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und
innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite
Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und Nummer 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben.

Ich bitte dies nachzutragen.
Mit freundlichem Gruß
im Auftrag
Stadt Diepholz

4288595 Stadt Diepholz

Kindertagesstätte fehlt unter https://bubatzkarte.de/ gem. § 5 Konsumverbot
Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten
Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten:
in Schulen und in deren Sichtweite,
auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite,
in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite,
in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite,
in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und
innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite
Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und Nummer 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben.

Ich bitte dies nachzutragen.
Mit freundlichem Gruß
im Auftrag
Stadt Diepholz

4288575 Stadt Diepholz

Spielplatz fehlt unter https://bubatzkarte.de/ gem. § 5 Konsumverbot
Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten
Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten:
in Schulen und in deren Sichtweite,
auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite,
in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite,
in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite,
in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und
innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite
Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und Nummer 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben.

Ich bitte dies nachzutragen.
Mit freundlichem Gruß
im Auftrag
Stadt Diepholz

4288593 Stadt Diepholz

Kindertagesstätte fehlt unter https://bubatzkarte.de/ gem. § 5 Konsumverbot
Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten
Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten:
in Schulen und in deren Sichtweite,
auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite,
in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite,
in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite,
in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und
innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite
Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und Nummer 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben.

Ich bitte dies nachzutragen.
Mit freundlichem Gruß
im Auftrag
Stadt Diepholz

4288597 Stadt Diepholz

Kindertagesstätte fehlt unter https://bubatzkarte.de/ gem. § 5 Konsumverbot
Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten
Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten:
in Schulen und in deren Sichtweite,
auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite,
in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite,
in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite,
in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und
innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite
Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und Nummer 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben.

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