1. Diese Pfade sind durch wiederholten unrechtmäßigen Besucherverkehr entgegen der geltenden Rechtsvorschriften entstanden. Sie sind keine Wege im Sinne des §59 BNatSchG und ihre Nutzung kann nach §69 BNatSchG geahndet werden. Die markierten Wege führen entw

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  2. Diese Pfade sind durch wiederholten unrechtmäßigen Besucherverkehr entgegen der geltenden Rechtsvorschriften entstanden. Sie sind keine Wege im Sinne des §59 BNatSchG und ihre Nutzung kann nach §69 BNatSchG geahndet werden.

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