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Korrektur
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Korrektur
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Kleine Korrekturen
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Korrektur
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Bei dem Weg handelt es sich lediglich um einen Trampelpfad, der lediglich wegen der Umlaufsperre des benachbarten Wegs entstanden ist.
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Korrigiert (wegen dortigen VZ 239 StVO), Abschnitt als Fußweg markiert.
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Wert der Wege für Radverkehr korrigiert: Es handelt sich bei den Wegen nicht um ausgewiesene Radwege, sondern lediglich für Radverkehr zugelassene Wege. Die vorherige Markierung der Wege als 'Designated' führt zu Fehlern bei der Rad-Navigation.
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Wert der Wege für Radverkehr korrigiert: Es handelt sich bei den Wegen nicht um ausgewiesene Radwege, sondern lediglich für Radverkehr zugelassene Wege. Die vorherige Markierung der Wege als 'Designated' führt zu Fehlern bei der Rad-Navigation.
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Weg ist mit VZ 239 StVO ab Escher Straße als reiner Gehweg ausgewiesenen und damit für Radverkehr (und Pferde) verboten.
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Weg ist mit VZ 250 StVO ab Heckhofweg für alle Fahrzeuge, damit auch für Radverkehr, gesperrt.
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Radweg ist in dem Abschnitt für beide Fahrtrichtungen freigegeben.
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Radweg ist in dem Abschnitt (bis Nußbaumerstraße) für beide Fahrtrichtungen freigegeben (Zusatzzeichen 1000-31 StVO zum VZ 240 StVO bzw. VZ 241 StVO)
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Änderung rückgängig gemacht. VZ sind bereits Teil der Linie
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Korrigiert, VZ 254 StVO, befindet sich eine Linie zuvor
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VZ 254 StVO als Teil der Linie, entgegen Fahrtrichtung, eingefügt
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Vor Ort vorhandenes Verkehrszeichen (VZ 270 StVO - Verbot für Kraftfahrzeuge, VZ 1020-30 StVO - Anlieger frei) eingefügt.
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Vor Ort vorhandenes Verkehrszeichen (VZ 254 StVO - Verbot für Radverkehr) entgegen der zulässigen Fahrtrichtung eingefügt.
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Radweg ist in dem Abschnitt (bis Nußbaumerstraße) für beide Fahrtrichtungen freigegeben (Zusatzzeichen 1000-31 StVO zum VZ 240 StVO bzw. VZ 241 StVO)
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