Nicht fahrbaren Abschnitt markiert.
Keine Verbindung an dieser Stelle vorhanden.
Wege- und Oberflächenanpassungen
Nicht existierenden Weg gelöscht, da der Ersteller offensichtlich nicht reagiert.
Aufgrund zahlreicher (böser) Rosenbüsche nicht mehr passierbar.
Zugewachsen und kein Weg mehr erkennbar
nödlich dieser Trennung ist dieser Weg bis zur nächsten Gabelung unpassierbar.
Ausgewiesenes Privatgelände. Betreten verboten. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.
Ausgewiesenes Privatgelände. Betreten verboten. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.
Gehweg mit unbeschildertem Radweg.
Anpassungen des Weges routingbedingt.
Anpassungen, Grünanlage und Privater Hauszugang