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Der Teil des Weges ist durch zahlreiche umgestürzte Bäume (Biber) mit dem Rad nicht befahrbar.
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Ausgewiesenes Privatgelände der Deutschen Telekom.
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Es handelt sich um einen Gehweg ohne Radfreigabe.
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Korrektur ensprechend der Vorgabe der KGA
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Radfahren nicht erlaubt. KGA
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Beschilderter Privatgrund.
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Kartenkorrektur
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Durch ein Zufahrtstor/Schranke gesichertes Privatgrundstück.
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Der Teil des Weges ist sehr zugewachsen und mit dem Rad nicht bis kaum noch befahrbar.
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Ausgewiesenes Privatgelände.
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Kartenkorrekturen zur Fahrradnutzung.
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Es handelt sich um eine amtl. Grünanalge (Spielplatz) die teilw. durch Schwingtore abgegrenzt ist.
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Ein Bauzaun verhindert ein Betreten des Geländes. Die Wege sind nicht mehr vorhanden. Bei Fertigstellung bitte korrekt einpflegen.
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Es handelt sich gem. Geobasisdatenbank um Wege auf Privatgelände das zudem noch eindeutig dem Fußgängerverkehr vorbehalten ist.
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Gehwege auf Privatgelände.
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Ausgewiesenes Privatgelände. Kompostieranlage
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Ausgewiesenes Privatgelände.
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Ausgewiesenes Privatgelände (Tagebau). Betreten und Befahren verboten.
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Ausgewiesenes Privatgelände.
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Anpassungen
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