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Der Weitwanderweg Meditationsweg führt nun über diesen Wegabschnitt.
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Der bisher bestehende Wanderweg wird vom Eigentümer entfernt und kann nicht mehr begangen werden. Grund hierfür ist eine Umstrukturierung des Weidegangs im landwirtschaftlichen Betrieb.
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Pfad nicht mehr begehbar, als 'abandoned' markiert". Erschwerter Zustieg: Pfad dorthin wird nicht mehr unterhalten.
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Dieser Weg ist für die MTB-Nutzung nicht geeignet
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Dieser Weg ist für die MTB-Nutzung nicht geeignet
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Dieser Weg ist für die MTB-Nutzung nicht geeignet
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Dieser Weg ist für die MTB-Nutzung nicht geeignet
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Dieser Weg ist für die MTB-Nutzung nicht geeignet
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Dieser Weg ist für die MTB-Nutzung nicht geeignet
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Dieser Weg ist für die MTB-Nutzung nicht geeignet
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Naturpark Ammergauer Alpen: wir haben Daten über alle Parkplätze gesammelt und jetzt zur Vervollständigung eingetragen
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Naturpark Ammergauer Alpen: wir haben Daten über alle Parkplätze gesammelt und jetzt zur Vervollständigung eingetragen
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Naturpark Ammergauer Alpen: wir haben Daten über alle Parkplätze gesammelt und jetzt zur Vervollständigung eingetragen
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Naturpark Ammergauer Alpen: wir haben Daten über alle Parkplätze gesammelt und jetzt zur Vervollständigung eingetragen
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Naturpark Ammergauer Alpen: wir haben Daten über alle Parkplätze gesammelt und jetzt zur Vervollständigung eingetragen
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Naturpark Ammergauer Alpen: wir haben Daten über alle Parkplätze gesammelt und jetzt zur Vervollständigung eingetragen
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Naturpark Ammergauer Alpen
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Wegen dem schlechten Wegezustand und zum Schutz der Almweide hat die untere Naturschutzbehörde Garmisch Partenkirchen mit Schreiben vom 11.8.2021 festgestellt, dass ab hier keine zum Fahrradfahren geeignenten Wege im Sinne des Art. 28, Abs. 1. Bayerisches
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Wegen dem schlechten Wegezustand und zum Schutz der Almweide hat die untere Naturschutzbehörde Garmisch Partenkirchen mit Schreiben vom 11.8.2021 festgestellt, dass ab hier keine zum Fahrradfahren geeignenten Wege im Sinne des Art. 28, Abs. 1. Bayerisches
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Wegen dem schlechten Wegezustand und zum Schutz der Almweide hat die untere Naturschutzbehörde Garmisch Partenkirchen mit Schreiben vom 11.8.2021 festgestellt, dass ab hier keine zum Fahrradfahren geeignenten Wege im Sinne des Art. 28, Abs. 1. Bayerisches
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