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Geringfügiger Fehler in der Grenzlinie des Müritz-Nationalparks
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Laut Beschilderung des Nationalparkamtes ist die Benutzung dieses Weges Verboten.
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lLaut Nationalpark Verordnung Paragraph 6(1) 13 und der örtlichen Beschilderung gesperrt
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Reiten und Radfahren laut Ranger verboten. Außerdem ist dieser Weg nicht zum Radfahren geeignet da sehr sandig und viele Wurzeln.
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Weg ist laut örtlicher Beschilderung und laut Angabe des Ranger nur für die Benutzung durch den Bauern erlaubt.
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Weg führt über die Wiese des Bauern und ist an beiden Seiten mit Zauntoren verschlossen
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Reiten und Radfahren laut Ranger verboten. Außerdem ist dieser schmale Pfad nicht zum Radfahren geeignet da sehr schmal, sandig und viele Wurzeln.
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Reiten und Radfahren laut Ranger verboten. Außerdem ist dieser schmale Pfad nicht zum Radfahren geeignet da sehr schmal, sandig und viele Wurzeln.
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laut Nationalparkamt nur für Fußgänger erlaubt
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Weg darf nicht genutzt werden: laut örtlicher Beschilderung ist es Munitionsbelastetes Gebiet
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Weg darf nicht genutzt werden: laut örtlicher Beschilderung ist es Munitionsbelastetes Gebiet
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Weg darf nicht genutzt werden: laut örtlicher Beschilderung ist es Munitionsbelastetes Gebiet
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Weg darf nicht genutzt werden: laut örtlicher Beschilderung ist es Munitionsbelastetes Gebiet
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Weg darf nicht genutzt werden: laut örtlicher Beschilderung ist es Munitionsbelastetes Gebiet
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laut Nationalparkamt nur für Fußgänger erlaubt
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Linie hat keine Bedeutung
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Dieser ehemalige Weg ist nicht mehr vorhanden und eventuell, mit viel Fantasie, als Schneise erkennbar.
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laut Nationalparkamt nur für Fußgänger erlaubt
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laut Nationalparkamt nur für Fußgänger erlaubt
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Weg geteilt wegen weiterer Bearbeitung
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