Wegeaulität ist deutlich verbessert worden
Der Grundeigentümer erklärt mit dem Zeichen VZ 254,dass er die Benutzung des Wegs nicht duldet.
Der Grundeigentümer erklärt mit dem Zeichen VZ 254,dass er die Benutzung des Wegs nicht duldet.
Als Schulweg ist dieser Teil beleuchtet und so schlecht ist er auch nicht
Das Befahren für Radfahrende ist laut Beschilederung verboten.
Das Befahren für Radfahrende ist laut Beschilederung verboten.
es gibt hier keine Beschilderung
Hier existiert keine Beschilderung
Es handelt sich ein baulicher Radweg, von denen gibt es enige in LG
Es handelt sich ein baulicher Radweg, von denen gibt es enige in LG