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4315322 HansGuenni

Der Weg ist Teilweise 30 cm breit und keinerlei Ausweichmöglichkeit. Esfehlen noch 170 cm bis zu den zugelassenen 2 m breiten Witschaftswegen

via StreetComplete 58.1

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4328802 HansGuenni

Mit einer neuen Verwaltungsvorschrift hat das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz diesen Begriff nun näher definiert – und das Fahrradfahren im Wald deutlich eingeschränkt.

Was sind geeignete Wege?

Der Verwaltungsvorschrift zufolge ist ein Weg nur dann geeignet, wenn eine sichere Nutzung ohne Gefährdung oder unzumutbare Behinderung von Fußgängern möglich ist. Ein starker Erholungsverkehr kann daher aus Gründen der Sicherheit den Weg für Reiter oder Fahrradfahrer ungeeignet machen.

„Dies gilt gerade auch für Wege, die ein gefahrloses Überholen auch bei angepasster Fahrweise nicht zulassen (etwa aufgrund ihrer Steigung, Beschaffenheit oder Wegebreite), wie zum Beispiel steile oder unübersichtliche Pfade, auf denen der Fahrradfahrer nicht sicher bremsen kann oder bei denen Absturzgefahr besteht.“ Dies sei insbesondere bei Singletrails der Fall, wenn einer der Wegenutzer den Weg im Begegnungsfall verlassen muss. „Insbesondere im alpinen Bereich werden deshalb besonders strenge Maßstäbe an die Geeignetheit von Wegen mit starker Steigung oder geringer Breite zu stellen sein.“

via StreetComplete 58.2

4328801 HansGuenni

Mit einer neuen Verwaltungsvorschrift hat das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz diesen Begriff nun näher definiert – und das Fahrradfahren im Wald deutlich eingeschränkt.

Was sind geeignete Wege?

Der Verwaltungsvorschrift zufolge ist ein Weg nur dann geeignet, wenn eine sichere Nutzung ohne Gefährdung oder unzumutbare Behinderung von Fußgängern möglich ist. Ein starker Erholungsverkehr kann daher aus Gründen der Sicherheit den Weg für Reiter oder Fahrradfahrer ungeeignet machen.

„Dies gilt gerade auch für Wege, die ein gefahrloses Überholen auch bei angepasster Fahrweise nicht zulassen (etwa aufgrund ihrer Steigung, Beschaffenheit oder Wegebreite), wie zum Beispiel steile oder unübersichtliche Pfade, auf denen der Fahrradfahrer nicht sicher bremsen kann oder bei denen Absturzgefahr besteht.“ Dies sei insbesondere bei Singletrails der Fall, wenn einer der Wegenutzer den Weg im Begegnungsfall verlassen muss. „Insbesondere im alpinen Bereich werden deshalb besonders strenge Maßstäbe an die Geeignetheit von Wegen mit starker Steigung oder geringer Breite zu stellen sein.“

via StreetComplete 58.2

4328715 HansGuenni

Mit einer neuen Verwaltungsvorschrift hat das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz diesen Begriff nun näher definiert – und das Fahrradfahren im Wald deutlich eingeschränkt.

Was sind geeignete Wege?

Der Verwaltungsvorschrift zufolge ist ein Weg nur dann geeignet, wenn eine sichere Nutzung ohne Gefährdung oder unzumutbare Behinderung von Fußgängern möglich ist. Ein starker Erholungsverkehr kann daher aus Gründen der Sicherheit den Weg für Reiter oder Fahrradfahrer ungeeignet machen.

„Dies gilt gerade auch für Wege, die ein gefahrloses Überholen auch bei angepasster Fahrweise nicht zulassen (etwa aufgrund ihrer Steigung, Beschaffenheit oder Wegebreite), wie zum Beispiel steile oder unübersichtliche Pfade, auf denen der Fahrradfahrer nicht sicher bremsen kann oder bei denen Absturzgefahr besteht.“ Dies sei insbesondere bei Singletrails der Fall, wenn einer der Wegenutzer den Weg im Begegnungsfall verlassen muss. „Insbesondere im alpinen Bereich werden deshalb besonders strenge Maßstäbe an die Geeignetheit von Wegen mit starker Steigung oder geringer Breite zu stellen sein.“

via StreetComplete 58.2

4257957 HansGuenni

ab hier ist der Dünenwanderweg für Radfahrer veboten und durch 7 Schilder als Fußweg gekennzeichnet.

4257962 HansGuenni

Ab hier ist der Dünenwanderweg als Fußweg durch 7 Schilder gekennzeichnet und für Radfahrer verboten.