Lückenschluss für den Rundwanderweg LT 6
Der Weg gehört zum Bergbauweg (Streifzug 15) des Bergischen Landes und ist für Wanderer frei.
Zugangsvoraussetzung geändert.
Lückenschluss für Vulkanpfad nachgetragen.
Lückenschluss für Vulkanpfad nachgetragen.
Lückenschluss für Vulkanpfad nachgetragen.
Grubengelände; Betreten verboten.
Sehr stark überwachsen, kaum noch sichtbar. Der Weg endet vor einem "Betreten Verboten"-Schild.
Grubengelände; Betreten verboten.
Lückenschluss für einen Wanderweg nachgetragen.
Lückenschluss für einen Wanderweg nachgetragen.
Änderung vom 18.01.2023 rückgängig gemacht, da eine falsche/unsichere Quelle angegeben wurde.
Änderung rückgängig gemacht, da eine falsche/unsichere Quelle angegeben wurde.
Änderung im Auftrag vom Bundesamt für Logistik und Mobilität.
Änderung im Auftrag vom Bundesamt für Logistik und Mobilität.
Änderung im Auftrag vom Bundesamt für Logistik und Mobilität.
Änderung im Auftrag vom Bundesamt für Logistik und Mobilität.